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SchwangerenvorsorgeAuf Wunsch dürfen Hebammen selbstständig und eigenverantwortlich die Schwangerenvorsorgeuntersuchungen gemäß den Mutterschaftsrichtlinen (außer Ultraschall-Untersuchungen) durchführen und diese im Mutterpass dokumentieren. Alle Vorsorgeuntersuchungen werden ganz nach Ihren Bedürfnissen zwischen Arzt und Hebamme aufgeteilt. So ist es schon in der Schwangerschaft möglich, näheren Kontakt zu Ihrer Hebamme zu bekommen und es ist genügend Zeit für Beratungen zu allen Fragen in der Schwangerschaft. Routineuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien umfassen:
Ihre AnsprechpartnerinKosten
Kosten werden von der Kasse übernommen
Alle Angaben sind ohne Gewähr. |
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